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BGH, 12.06.1958 - 4 StR 141/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 11, 357
- NJW 1958, 1245
- MDR 1958, 786
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1958 - 4 StR 43/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Daß sich im Überholbereich eine Kreuzung mit einer untergeordneten Straße befand, bewirkte keine unklare Verkehrslage, ebensowenig das bloße Langsamfahren des Beklagten (20-30 km/h) in diesem Bereich (vgl. BGHSt 11, 357, BayObLG VRs 69, 54). - BGH, 06.04.1960 - 4 StR 19/60
Kraftfahrer - Verkehrsgerechtes Verhalten - Verkehrswidrigkeiten - Beobachten …
In seinem Urteil vom 12. Juni 1958 - 4 StR 141/58 - (BGHSt 11, 357), das die Einordnungspflicht für das Linksabbiegen außerhalb geschlossener Ortschaften betrifft, hat der Senat auf die im vorher genannten Urteil enthaltenen Erörterungen über die verkehrstechnische Zweckmäßigkeit der Regelung des § 8 Abs. 3 Satz 2 StVO hingewiesen.Aus diesem Grunde hat er mit Nachdruck die Erfüllung der Einordnungspflicht auch auf offener Landstraße gefordert, wenn sonst die Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht schlechthin ausgeschlossen wäre (BGHSt 11, 357, 359 f).
- BGH, 04.11.1958 - 4 StR 162/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar